Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund mit einem 500-Millionen-Euro-Programm gezielt die Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter in Weimar und Thüringen ist das die Gelegenheit, E-Mobilität ins Haus zu bringen – mit erheblichen Zuschüssen. Wir erklären, wie es funktioniert, und übernehmen für Sie die Planung und den Förderantrag.
Das Förderprogramm im Überblick
Das Programm „Laden im Mehrparteienhaus" wird vom Bundesministerium für Verkehr aufgelegt und über einen Projektträger (PwC) abgewickelt – es handelt sich also nicht um ein klassisches KfW-Programm. Ziel ist es, Wohngebäude mit mehreren Parteien flächendeckend mit privater Ladeinfrastruktur auszustatten.
Wichtig: Antrag vor Beauftragung
Bei Förderprogrammen gilt fast immer: Der Antrag muss vor der Beauftragung der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Beginnen Sie nicht mit der Installation, bevor die Förderzusage vorliegt – sonst entfällt der Anspruch. Wir stimmen den Zeitplan entsprechend mit Ihnen ab.
Wie viel wird gefördert?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Ausstattung des jeweiligen Stellplatzes. Gefördert werden Anschaffung und Errichtung der Ladeinfrastruktur, technische Komponenten, Netzanschluss und erforderliche Baumaßnahmen.
| Ausstattung je Stellplatz | max. Zuschuss |
|---|---|
| Stellplatz vorverkabelt (ohne Wallbox) | bis 1.300 € |
| Stellplatz mit installierter Wallbox | bis 1.500 € |
| Stellplatz mit bidirektionalem Ladepunkt | bis 2.000 € |
Stand der Recherche: Mai 2026. Förderbeträge, Budget und Fristen können sich ändern – wir prüfen die aktuell gültigen Konditionen für Ihr konkretes Projekt.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Programm richtet sich gezielt an Mehrparteienhäuser. Es gibt drei Förderaufrufe für unterschiedliche Zielgruppen:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – etwa Ihre Eigentümergemeinschaft mit Tiefgarage oder Stellplätzen
- Private Vermieter & KMU – Eigentümer von Mietwohnungen
- Wohnungsbaugesellschaften & Immobilienunternehmen mit größerem Bestand
Nicht gefördert werden Einfamilienhäuser. Für die private Wallbox am eigenen Haus ist unsere Seite Wallbox für Zuhause der richtige Anlaufpunkt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit die Förderung greift, sind einige technische Bedingungen einzuhalten – genau hier lohnt sich ein Fachbetrieb, der das von Anfang an förderkonform plant:
- Mindestens 6 Stellplätze müssen elektrifiziert werden.
- Mindestens 20 % aller vorhandenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden.
- Maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt.
- Betrieb mit erneuerbarer Energie – der Ladestrom muss grundsätzlich aus erneuerbaren Quellen stammen.
Ökostrom-Pflicht clever nutzen: eigene Photovoltaik
Die Bedingung „Betrieb mit erneuerbarer Energie" lässt sich ideal mit einer eigenen Photovoltaikanlage auf dem Gebäudedach erfüllen. So laden die Bewohner günstigen Solarstrom statt teuren Netzstrom – und ein Batteriespeicher verschiebt den Sonnenstrom in die Abendstunden, wenn die meisten E-Autos laden. Wir denken Ladeinfrastruktur und Solar von Anfang an zusammen.
Beispielrechnungen für Weimar & Umgebung
Zwei typische Szenarien zeigen, wie stark die Förderung die Investition senkt. Die Beträge sind Richtwerte zur Veranschaulichung – Ihr konkretes Angebot erstellen wir nach einer Vor-Ort-Besichtigung.
- Dynamisches Lastmanagement
- Zentrale Ladeverteilung
- Vorverkabelung aller 8 Stellplätze
- 2 Wallboxen à 11 kW inkl. Montage
- Erweiterbar auf alle Stellplätze
- Dynamisches Lastmanagement
- Ladeverteilung für alle Stellplätze
- Vorverkabelung aller 12 Stellplätze
- 4 Wallboxen inkl. Montage und eichrechtsfähiger Vorbereitung
- Vorbereitung für PV- und Speicherintegration
Hinweis: Maximalbeträge je Stellplatz werden nur bei Erfüllung aller Förderbedingungen voll ausgeschöpft. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
Rechtliche Aspekte: Anspruch, Pflichten & Abrechnung
Wer im Mehrparteienhaus Ladepunkte errichtet, bewegt sich in einem klaren rechtlichen Rahmen. Die drei wichtigsten Punkte:
Anspruch auf Lademöglichkeit
Seit dem WEMoG (§ 20 Abs. 2 WEG) haben Wohnungseigentümer und Mieter (§ 554 BGB) grundsätzlich einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit. Die WEG entscheidet über die Ausführung, kann die Maßnahme aber nicht grundlos verhindern.
Anmeldung & Lastmanagement
Ladepunkte über 4,2 kW sind beim Netzbetreiber anzumelden, ab 12 kW genehmigungspflichtig. Ein intelligentes Lastmanagement ist bei mehreren Ladepunkten faktisch Pflicht, damit der Hausanschluss nicht überlastet wird.
Eichrechtskonforme Abrechnung
Wird der Ladestrom einzelnen Nutzern in Rechnung gestellt, müssen die Wallboxen MID-/eichrechtskonform messen. So lässt sich jeder Ladevorgang manipulationssicher und rechtssicher abrechnen.
Alle diese Punkte – Anmeldung, Lastmanagement und eichrechtskonforme Abrechnung – setzen wir für Sie normgerecht nach VDE um. Mehr dazu auf unserer Seite Wallbox im Mehrfamilienhaus.
So läuft Ihr gefördertes Projekt ab
Kostenlose Erstberatung & Begehung
Wir schauen uns Tiefgarage bzw. Stellplätze, Hausanschluss und Zählerschrank vor Ort an und ermitteln das förderfähige Konzept.
Förderkonforme Planung & Angebot
Sie erhalten ein Konzept, das alle Förderbedingungen erfüllt (Stellplatzzahl, Vorverkabelung, max. 22 kW, Ökostrom) – inklusive transparentem Festpreis.
Förderantrag stellen – wir unterstützen
Wir liefern die technischen Nachweise und unterstützen Sie bei der Antragstellung über das offizielle Portal. Wichtig: erst nach Bewilligung beauftragen.
Installation durch eigene Fachkräfte
Montage aller Wallboxen, Lastmanagement, Schutztechnik und Verkabelung – normgerecht nach VDE, ohne anonyme Subunternehmer.
Inbetriebnahme, Anmeldung & Abrechnung
Wir nehmen die Anlage in Betrieb, melden sie beim Netzbetreiber an und richten die eichrechtskonforme Abrechnung für Mieter bzw. WEG ein.
Wir unterstützen Sie beim Förderantrag
Förderprogramme scheitern in der Praxis oft an Formalitäten: falsche Stellplatzzahl, fehlende Vorverkabelung, Beauftragung vor Bewilligung. Als Elektromeisterbetrieb aus Weimar nehmen wir Ihnen genau das ab.
- Förderkonforme Planung von Anfang an – alle Bedingungen im Blick
- Technische Nachweise & Unterlagen für den Antrag
- Unterstützung bei der Antragstellung über das offizielle Portal
- Alles aus einer Hand: Photovoltaik, Speicher, Wallboxen, Lastmanagement & Abrechnung
- Persönlicher Ansprechpartner vor Ort – auch nach der Installation
Wir sind für Sie da in: Weimar · Apolda · Jena · Erfurt · Weimarer Land · und im gesamten Umland.
Projektberatung anfragenHäufige Fragen zur Förderung
Je Stellplatz bis zu 1.300 € (vorverkabelt ohne Wallbox), bis zu 1.500 € mit installierter Wallbox und bis zu 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt. Das Bundesprogramm umfasst 500 Mio. € und läuft seit dem 15. April 2026.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), private Vermieter und KMU sowie Wohnungsbaugesellschaften. Einfamilienhäuser sind nicht förderfähig.
Mindestens 6 Stellplätze elektrifizieren, mindestens 20 % aller Stellplätze vorverkabeln, max. 22 kW pro Ladepunkt und Betrieb mit erneuerbarer Energie. Die genaue Auslegung planen wir förderkonform für Sie.
WEG und KMU bis 10. November 2026, große Wohnungsunternehmen bis 15. Oktober 2026. Da Anträge nach Eingang bearbeitet werden und das Budget begrenzt ist, lohnt sich frühes Handeln.
Nein – wie bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag vor der Beauftragung gestellt und bewilligt sein. Wir stimmen den Projektzeitplan so ab, dass Ihr Förderanspruch erhalten bleibt.
Ja. Wir planen die Anlage förderkonform, liefern die technischen Nachweise und unterstützen WEGs und Vermieter beim gesamten Antrag – von der Auslegung bis zur eichrechtskonformen Abrechnung.